"Go-WG"

Training zum selbständigen Wohnen

Das Projekt "Stop and Go" U-Haft Vermeidung für männliche Jugendliche hält als Folgeeinrichtung neben der Wohngruppe "Go on" die Mobile Betreuungsform "Go-WG" vor. In einem Mehrfamilienhaus teilen sich zwei Jugendliche eine Wohnung und werden ambulant sozialpädagogisch betreut..

"Go-WG" ist ein Angebot für delinquente Jugendliche, die sich auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben befinden, jedoch aufgrund ihrer Problematik noch erhebliche Hilfen, sowohl bei der sozialen als auch der psychischen Entwicklung bedürfen. Ziel der Maßnahme ist es, die jungen Menschen zu befähigen, dass sie innerhalb des Sozialpädagogisch Betreuten Wohnens betreut werden oder weitgehend selbstbestimmt leben können.

Die "Go-WG" ist ein stationäres Angebot des Projektes "Stop and GO!".

Zur Förderung eines Verselbstständigungsprozesses werden hierzu geeignete Strukturen vorgegeben.
Die Stärkung der nun vorhandenen Ressourcen, steht hierbei ebenso im Vordergrund, wie das Erfahren und Erproben von Praktiken des "Erwachsenwerdens".

Die Betreuung in der "Go-WG!" findet dann statt, wenn die jungen Männer die stationäre Folgeeinrichtung "Go on!" erfolgreich durchlaufen haben und/oder eine Grundstruktur für ein eigenständiges Leben verinnerlicht haben oder sich bei einer Direktaufnahme auf einem Entwicklungsstand befinden, der ein solches Angebot für angemessen erscheinen lässt. In den Wohnungen werden junge Männer betreut, die nicht oder nicht mehr in Wohngruppenerziehung leben können, sollen oder wollen.

Je nach Entwicklungsstand wird die Betreuung schrittweise reduziert und mündet schließlich im "Sozial Betreutem Wohnen" ("Go-SBW"). Von Anfang an orientiert sich die Betreuung an der Alltagsrealität, in der die jungen Menschen auch nach der Maßnahme leben können. Die Heranwachsenden finden Begleitung und Beratung bei allen Fragen und Anforderungen, die das "Erwachsenwerden" sowie der Gesundungsprozess erfordern. Hierzu ist eine einzelfallbezogene Unterstützung notwendig, die den jungen Menschen in die Lage versetzen soll, zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung zu finden.

Darüber hinaus ist die Unterstützung von schulischen/beruflichen Ausbildungsmaßnahmen und/oder von Maßnahmen zur Einübung von Verhaltensregeln im Arbeitsprozess und zur Eingliederung in die Arbeitswelt ein Schwerpunkt der Arbeit.

Grundvoraussetzung für die Aufnahme in eine Trainingswohnung ist die Bereitschaft der Heranwachsenden, sich auf die Betreuung einzulassen sowie die Motivation zur konstruktiven Mitarbeit.

Gesetzliche Grundlagen sind: § 27 SGB VIII Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe in Verbindung mit § 34 / § 35 / § 35a SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung / § 36 SGB VIII Hilfeplanung / § 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige.